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Rheinland-Pfalz: Absonderungsverordnung geändert / Infos zur monatlichen Impfmeldung

Redaktion • Mai 01, 2022

Vom 01.05. bis zum 01.06.2022 gilt in Rheinland-Pfalz eine geänderte Absonderungsverordnung. Impfmeldungen müssen ab künftig nicht mehr zweimal im Monat abgegeben werden, sondern nur noch zum 1. des Monats.


In der Verordnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:


§ 3 wird bei der Regelung, dass die Einschränkung von Besuchen im Falle eines Infektionsgeschehens von den zuständigen Gesundheitsämtern mit der BP-LWTG abgestimmt werden kann.


§ 4 erhält eine Ergänzung, dass für Mitarbeitende -insbesondere in den Verwaltungen-, die keinen Kontakt zu Bewohner*innen, Klienten, Besucher*innen oder Gäste der Tagespflege haben die COVID-Arbeitsschutzverordnung gilt.


In § 7 sind die Meldungen zu den Impfungen an die Daten und Zeiten angepasst, die das RKI für deren Erfassung vorgibt. D.h. die Einrichtungen melden die Anzahl der Beschäftigten und Bewohner*innen, die 1, 2, 3 oder vier Impfungen haben sowie die Gesamtzahl der Beschäftigten und Bewohner*innen/Tagespflegegäste jeweils zum 1. eines Monats und haben dazu fünf Werktage Zeit. Dann werden die Daten an das RKI weitergeleitet.


Das zuständige Ministerium hat die Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe direkt per Mail informiert.  Verordnung und Begründung sind auf der Seite der Landesregierung/Service/Rechtsgrundlagen eingestellt.


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