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Rheinland-Pfalz: Corona-Landesverordnung und Handlungsempfehlungen aktualisiert

Redaktion • Aug. 20, 2021

Die Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie die Pandemie-Handlungsempfehlungen wurden mit Wirkung zum 23. August 2021 aktualisiert.


Diese Änderungsverordnung wurde nach nach Mitteilung des Ministeriums, durch den Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erforderlich. Danach sollen ab dem 23. August 2021 bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner nur noch Besucher*innen Zugang zu Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Pflege erhalten, die geimpft, genesen oder getestet sind.


Damit die Einrichtungen nicht erneut durch ein verstärktes Testgeschehen belastet und damit die Besuchsrechte der Bewohner*innen eingeschränkt werden, wird die Testpflicht den Besucher*innen auferlegt. Sie haben dann das entsprechende Testergebnis bei sich zu führen und auf Aufforderung vorzulegen, so das Ministerium im erläutenden Anschreiben.

 

Die Einrichtungen wurden per Mail vom zuständigen Ministerium informiert.


Corona-Landesverordnung und Handlungsempfehlungen (Link)

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