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Rheinland-Pfalz: Geänderte Corona-Landesverordnung für Pflegeeinrichtungen ab heute in Kraft

Redaktion • Jan. 12, 2022

Die 8. Änderungsverordnung zur Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS- CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurde gestern veröffentlicht und tritt heute in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen:
- Besucherinnen und Besucher müssen künftig eine medizinische Gesichtsmaske des Standards FFP-2 ohne Ausatemventil (oder vergleichbarer Standard) tragen.


- Bewohnerinnen und Bewohner sollen eine medizinische Gesichtsmaske, OP-Maske, tragen, soweit es ihnen möglich ist.


- Besucherinnen und Besucher, die nicht immun im Sinne des § 1 Abs. 5 der Landesverordnung für die Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sind (d.h. nicht, nicht vollständig geimpft sind oder keinen Genesenenstatus nachweisen können) müssen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ihren Besuch einen Werktag vor dem Besuchstag anmelden. Sie haben am Besuchstag nach Vorlage des negativen Testergebnisses oder nach einer Negativ-Testung durch die Einrichtung auf direktem Weg das Zimmer des zu besuchenden Bewohners oder der zu besuchenden Bewohnerin aufzusuchen. Kontakte zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern sind zu vermeiden. Auch innerhalb des Zimmers sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.



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