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Rheinland-Pfalz: Härtefallhilfen Energie Phase I

Redaktion • Apr. 11, 2023

Mit der Härtefallhilfe Energie Phase I gewährt das Land Rheinland-Pfalz Härtefallleistungen aus Mitteln des Bundes. Das Ziel der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen ist, eine Existenzgefährdung abzuwehren, die durch besonders starke Energiekostensteigerungen entstanden ist.


Das Wichtigste in Kürze


  • Gewährung einer Billigkeitsleistung in Höhe der im Jahr 2022 entstandenen Energiekostensteigerung 
  • Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz und mit bis zu 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) unabhängig von ihrer Rechtsform
  • Direkte Antragstellung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) über das Self-Service-Portal.
  • Der Antrag muss bei der ISB bis zum 30. Juni 2023 eingegangen sein



>> ISB | Weitere Information und Antragstellung (Link)

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