Blog-Layout

!! COVID-19-Vorsorgeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Redaktion • Apr. 11, 2023

Mit der Verordnung soll der Anspruch für gesetzlich krankenversicherte Personen auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 über die in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgesehenen Schutzimpfungen hinaus bis zum 29. Februar 2024 erweitert werden.


Zudem soll ein Anspruch auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Präexpositionsprophylaxe zum Schutz vor COVID-19 für Versicherte bis zum 30. Juni 2024 vorgesehen werden.


Dieser soll weiterhin für Patient*innen gelten,

  • bei denen durch eine Schutzimpfung aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen COVID-19 erzielt werden kann oder
  • bei denen Schutzimpfungen gegen COVID-19 aufgrund einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden können und die Risikofaktoren für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben.

Die Verordnung tritt mit Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung zum 08. April 2023 in Kraft.

Bundesgesetzblatt | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19 (COVID-19-Vorsorgeverordnung) Vom 5. April 2022 (PDF)

Teilen

Share by: