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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten gegen Einsamkeit im Alter

Redaktion • Sept. 09, 2021

Im Saarland ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten gegen Einsamkeit im
Alter ist am 01.09.2021 in Kraft getreten. Die Laufzeit ist befristet bis zum  31.12.2022.


Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen oder das Engagement in Projekten die zur Bekämpfung und Prävention von Einsamkeit der Seniorinnen und Senioren im Saarland dienen und/oder die aktive Teilhabe dieser Personengruppe ermöglichen.
Gefördert werden nach Maßgabe der Nummern 4 und 5 Personal- und Sachkosten für den Aufbau von Unterstützungsangeboten sowie Projekten, die Vereinsamung von Seniorinnen und Senioren im Saarland vorbeugen oder entgegenwirken.


Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten gegen Einsamkeit im Alter vom 25. August 2021 (Link)

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