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Saarland: neue Test- und Impfstrategie

Nov. 20, 2020
Medieninfo des Gesundheitsministeriums vom: 19.11.2020, 14:01 Uhr

Aufgrund der aktuellen Infektionsdynamik spielen die Entwicklungen und Vorbereitungen der neuen Teststrategie sowie der Impfstrategie eine entscheidende Rolle. Die ersten Impfstoffe sollen Ende des Jahres 2020 beziehungsweise Anfang des Jahres 2021 zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz haben Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling die neue Test- und Impfstrategie für das Saarland vorgestellt. „Aufgrund der aktuellen Infektionsdynamik spielen die Entwicklungen und Vorbereitungen der neuen Teststrategie sowie der Impfstrategie eine entscheidende Rolle. Die ersten Impfstoffe sollen Ende des Jahres 2020 beziehungsweise Anfang des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Derzeit erfolgen noch Detailplanungen zu verschieden organisatorischen Aspekten, wie beispielsweise der Einrichtung und Prüfung der voraussichtlich drei Standorte sowie der Lagerung und dem Transport des Impfstoffes. Fest steht: Die Impfung ist freiwillig, aber jede Impfung trägt ihren Teil zur Bekämpfung der Pandemie bei“, betont Bachmann.

Die Verteilung des Impfstoffes soll auf Grundlage einer Priorisierung erfolgen, die von der Ständigen Impfkommission, dem Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina erarbeitet wird. Geplant ist auch der Einsatz von mobilen Teams, die beispielsweise in Pflegeeinrichtungen impfen sollen. Das Land hat das notwendige Impfzubehör in Form von Spritzen und Kanülen sowie weiteres Verbrauchsmaterial bereits beschafft.

„Mit der Ausbreitung des Virus ist auch die Nachfrage an Testungen gestiegen. Vor diesem Hintergrund wurde die saarländische Teststrategie überprüft und fortgeschrieben. Mit der Fortschreibung wird den Änderungen der Nationalen Teststrategie und der Testverordnung des Bundes Rechnung getragen“, legt der Leiter des Krisenstabs Kolling dar.

Eine wesentliche Anpassung der Teststrategie ist die Aufnahme des Einsatzes von Antigen Schnelltests. Die berechtigten Einrichtungen und Unternehmen haben die Möglichkeit, nach Vorlage eines Testkonzeptes, die Tests selbst zu beschaffen und mit einer Vergütung von 7 EUR über den Gesundheitsfonds vollständig zu refinanzieren. Da dies unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen nicht allen Einrichtungen möglich ist, hat die Landesregierung Vorsorge getroffen und bereits 1 Millionen Antigentests bestellt.

„Die Schnelltests sollen zum Schutz der vulnerablen Gruppe und zur präventiven Testung vor allem in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe eingesetzt werden. Aber auch im Testzentrum und in Bildungseinrichtungen sollen die Tests zum Einsatz kommen. Die Antigentests können in Situationen bedeutsam werden, in denen zeitnah die mögliche Infektiösität von Personen abgeklärt werden muss, denn sie liefern schnelle und patientennahe Ergebnisse in 15 bis 30 Minuten“, erklärt Bachmann abschließend.

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