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Saarland: Überarbeitetes Musterkonzept Tagespflege

Redaktion | Teilstationär • Okt. 25, 2021

Die Träger von Tagespflegeeinrichtungen wurden am 22.10.21 vom Sozialministerium über die Fortschreibung informiert. Wesentliche Änderungen betreffen die Möglichkeiten zur Anwendung des "3-G-Modells", die Einhaltung des Mindestabstandes sowie die Regelungen zum Fahrdienst.


Die Anwendung der "3-G-Regelung" soll analog zu der  im Landesrahmenkonzept für den Vollstationären Bereich beschriebenen Verfahrensweise möglich sein. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m wird als Empfehlung formuliert. Die Regelungen zum Fahrdienst; hier wurde die Anregung der SPG aufgegriffen, wonach der Platz hinter dem Fahrer in den Fällen nicht zwingend freigehalten werden muss, in denen dieser durch geeignete Schutzvorrichtungen vom Fahrer abgetrennt ist.


Überarbeitetes Musterkonzept Tagespflege (PDF)


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