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Saarland: Vergütungszuschläge für die Betreuung gem. § 43b SGB XI angepasst

Redaktion • Apr. 08, 2022

Zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) und den Landesverbänden der Pflegekassen sowie dem Sozialhilfeträger wurden neue Vergütungszuschläge für die Betreuung nach § 43b SGB XI ab dem 01.04.2022 vereinbart.


Nach der Zustimmung der Gremien werden ab dem 01.04.2022 die aktuellen Beträge wie folgt angepasst:


a) für den Bereich der vollstationären Pflege auf 172,79 € monatlich
 
b) für den Bereich der
Kurzzeitpflege auf 5,68 € pro Pflegetag
 
c) für den Bereich der Tagespflege auf
8,28 € pro Pflegetag.

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