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Saarland veröffentlicht Mustertestkonzept für Pflegeeinrichtungen

Nov. 09, 2020
Das  Gesundheitsministerium  hat  mit  den  örtlichen  Gesundheitsämtern ein einrichtungsbezogenes Muster‐Testkonzept sowie ein Antragsformular abgestimmt, welche heute den Einrichtungen zugestellt wurde. Es dient als Grundlage für den Antrag auf Feststellung der notwendigen Menge von PoC‐Antigen‐Tests.

Die Beschaffung der Tests müssen die Einrichtungen selbst übernehmen. Allerdings bietet das Saarland hier in der Startphase Unterstützung an. Es können PoC‐Antigen‐Tests kostenpflichtig über das Land bezogen werden. Die Abrechnung der Tests erfolgt im Bereich Pflege über die Pflegekassen. Die genauen Modalitäten sollen noch mitgeteilt werden.


Muster-Testkonzept zum Einsatz von Point of Care-Antigen-Schnelltests | POCT (PDF)

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