Das Bundeskabinett hat beschlossen, bestimmte Regelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut zu verlängern und zwar zunächst bis 30.09.2022.
Wirtschaftliche Störfaktoren, die durch die Pandemie und den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wirksam sind und negative Folgen für den Arbeitsmarkt haben, sollen so abgepuffert werden.
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