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Staatliche Schutzschirme verlängert - SodEG und Schutzschirm für Rehabilitationseinrichtungen

Paritätischer Gesamtverband Fachinfo • März 17, 2022

Nach der Verlängerung des „Pflegeschutzschirmes“ soll auch die Geltungsdauer des "Schutzschirmes für Rehabiliationseinrichtungen" sowie das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) verlängert werden.


Die Pandemie dauert an und dies erfordert die Verlängerung staatlicher Schutzmaßnahmen. Das sieht der Entwurf eines „Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister- Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“ vor, dem der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages heute mehrheitlich zugestimmt hat.

Die Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG), das ansonsten bis 19. März 2022 begrenzt wäre, wird zum Schutz der sozialen Infrastruktur vorsorglich bis 30. Juni 2022 verlängert. Damit soll der Schutzschirm des SodEG solange reichen, wie auch soziale Dienstleister durch staatliche Infektionsschutzmaßnahmen beeinträchtigt werden. Durch eine Verordnungsermächtigung wird es möglich sein, eine weitere Verlängerung bis 23. September 2022 umzusetzen.

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