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Grünes Licht für Digitalisierung von Gesundheit und Pflege

Redaktion | Aktualisierte Fachinformation • Mai 29, 2021

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11.05.2021 Grünes Licht für Digitalisierung von Gesundheit und Pflege


Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die digitale Gesundheitsversorgung systematisch ausbauen soll.


Modernisierung der Versorgung


Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur wie etwa elektronische Medikationspläne und die Förderung der digitalen Vernetzung vor.


Gesundheits-Apps können künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Es wird eigens ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.


Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen


Das Gesetz erleichtert den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen. So können Versicherte ihre entsprechenden Daten in der elektronischen Patientenakte speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, werden künftig vergütet.


Ziel ist zudem eine stärkere Nutzung der Telemedizin - zum Beispiel durch Vermittlung telemedizinischer Leistungen bei der ärztlichen Terminvergabe. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll künftig telemedizinische Leistungen anbieten, ebenso Heilmittelerbringer und Hebammen.


Digitale Identität


Ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte haben die Krankenkassen den Versicherten ab dem 1. Januar 2023 auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2024 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.


Weitere Schritte


Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitet. Dann kann es ihm Bundesgesetzblatt verkündet und zum weit überwiegenden Teil am Tag danach in Kraft treten.

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Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)


11.05.2021
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 07.05.2021 das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Der Bundesrat wird wahrscheinlich in seiner Sitzung am 28. Mai 2021 darüber abschließend beraten.


Beschlussempfehlung und Bericht (PDF)


Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes: Bundestag hat Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz beschlossen. Nachbesserungen sind nötig (Link). 

Beschlussempfehlung und Bericht zum Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)


Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung– Drucksache 19/27652 – Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)


Beschlussempfehlung und Bericht (PDF)

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)


Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den Entwurf beschlossen. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten. 


Das Gesetzentwurf geht jetzt in die parlamentarische Beratung.


Weitere Informationen und Download des Gesetzentwurfes (Link)

Fachinformation des Gesamtverbandes von Jeannette Brabant 10. Dezember 2020


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat zum Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz DVPMG) Stellung genommen.


Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen im Entwurf des Digitale Vesorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz große Potenziale: Versorgungsbrüche für Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Menschen im Übergang zwischen den Gesundheitssektoren und Leistungserbringern können reduziert werden. Die Möglichkeit der Ausstellung elektronischer Verordnungen erleichtert die Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern sowie zwischen den Leistungserbringern und kann somit wesentlich zur Entbürokratisierung von Abläufen beitragen.


Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegeeinrichtungen an die digitalen Netze angeschlossen sind. Vielerorts verfügen Einrichtungen noch nicht über den Anschluss an das Internet bzw. an ein W-LAN-Netz, was wiederum die Grundvoraussetzung für die Anbindung an die TI und für den Einsatz elektronischer Verordnungen ist. Erheblichen Nachbesserungsbedarf sehen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auch bei der Anschubfinanzierung für die Digitalisierung nach § 8 Absatz 8 SGB XI. Die Finanzierung darf sich nicht auf Maßnahmen, die nur der Entlastung von Pflegekräften dienen, beziehen. Eine befriedigende und zum Aufbau notwendiger Strukturen erforderliche Darstellung von Anschaffungskosten in den Investitionskosten nach § 82 SGB XI gelingt bis heute nur unzureichend und würde überdies auch zu weiter steigenden Eigenanteilen führen. Weitere Kosten entstehen für Wartung und Support sowie die Personalressourcen, die die  Einrichtungen für diese Leistungen aufbringen müssen. Diese Lücken gilt es, z.B. durch Anpassungen bei der Förderung der Anschubfinanzierung der Digitalisierung in § 8 Absatz 8 SGB XI zu schließen...


...Weiter zum Fachrundschreiben des PARITÄTISCHEN mit Anlagen (Link)


Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Gesetzesentwurf (Link)


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