Tarifrefinanzierung in der Pflege: Bund prüft Anpassungen

4. Juli 2026

Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland hatte sich Anfang Juni mit deutlicher Kritik an die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, gewandt. Anlass waren geplante Regelungen zur Begrenzung künftiger Kostensteigerungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und mögliche vergleichbare Regelungen für die Langzeitpflege.


Kritik: Tarifbindung braucht verlässliche Finanzierung


Der Verband warnte vor einem grundlegenden Systemwechsel bei der Refinanzierung tariflicher Löhne. Pflegeeinrichtungen seien gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden tarifgerecht zu bezahlen. Wenn diese Kostensteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert würden, entstehe insbesondere für gemeinnützige Träger ein wirtschaftliches Risiko.


Betroffen wären nach Einschätzung des Verbandes nicht nur ambulante Pflegedienste, sondern unter anderem auch die häusliche Krankenpflege, die außerklinische Intensivpflege sowie Hospizangebote. Besonders im ländlichen Raum könnten Einschränkungen der Versorgungsangebote die Folge sein.


Pflegebevollmächtigte: Keine „Nullrunde“ geplant


In ihrer Antwort verweist die Pflegebevollmächtigte darauf, dass die vollständige Tarifrefinanzierung wesentlich zur besseren Bezahlung und Attraktivität der Pflegeberufe beigetragen habe. Die Löhne in der Langzeitpflege hätten sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich entwickelt.


Die geplante Orientierung künftiger Kostensteigerungen an der Grundlohnrate bedeute jedoch keine Nullrunde. Zugleich bestätigt Staffler, dass die vorgetragenen Sorgen auch in der Verbändeanhörung zum Pflegeneuordnungsgesetz thematisiert wurden.


Weitere Beratungen im Gesetzgebungsverfahren


Die Pflegebevollmächtigte kündigte an, gemeinsam mit der Bundesgesundheitsministerin die Zielgenauigkeit der Regelungen und möglichen Anpassungsbedarf zu prüfen. Auch die parlamentarischen Beratungen sollen genutzt werden, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen weiter zu bewerten.


Der Paritätische Rheinland-Pfalz/Saarland fordert weiterhin eine verlässliche Sicherstellung der vollständigen Refinanzierung tariflicher Vergütungen. Aus Sicht des Verbandes ist dies eine zentrale Voraussetzung, um Fachkräfte zu halten und die pflegerische Versorgung dauerhaft sicherzustellen.



Quelle:
Schriftwechsel des Paritätischen Rheinland-Pfalz/Saarland mit der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz / Pflegeneuordnungsgesetz.