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Tempo bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes

Redaktion • Dez. 09, 2021

Das nach intensiver öffentlicher Debatte überarbeitete Gesetz soll schon Morgen im Bundesrat abschließend beraten werden. Wichtige Änderung: Ab dem 15. März 2022 müssen Beschäftigte im medizinischen Bereich sowie in der ambulanten und stationären Pflege, entweder gegen COVID-19 geimpft oder genesen sein.


Wir werden an dieser Stelle zeitnah über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie die in Kraft getretenen Regelungen informieren.


Weitere Informationen sowie den Gesetzentwurf finden Sie auf der Seite des Bundestages (Link)

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