Vergütungszuschläge nach § 43b SGB XI: Ergänzungsvereinbarungen unterzeichnet

13. Februar 2026

Die lineare Fortschreibung der Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI um 4,83 % zum 1. Januar 2026 im Saarland ist nun formell abgeschlossen.


Wie bereits im Dezember 2025 angekündigt, haben sich die Vertragspartner auf die Anpassung verständigt. Zwischenzeitlich wurden die entsprechenden Ergänzungsvereinbarungen unterschrieben.


Zur Verfahrensbeschleunigung wurde der Vorstandsvorsitzende bevollmächtigt, für die Mitgliedsverbände der SPG zu unterzeichnen. Stellvertretend für die Landesverbände der Pflegekassen erfolgte die Unterzeichnung durch die KNAPPSCHAFT.


Die unterzeichneten Ergänzungsvereinbarungen betreffen die Leistungen der:

  • vollstationären Pflege
  • Tagespflege
  • vollstationären Pflege und Kurzzeitpflege
  • solitären und angebundenen Kurzzeitpflege


Die von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Vereinbarungen werden als Anlage zur Verfügung gestellt.

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