Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L): Tarifabschluss mit Signalwirkung für die Pflege
Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für den TV-L verständigt. Für die Anwender des TV-L in der Pflege ist die Einigung von unmittelbarer Bedeutung.
Direkte Auswirkungen für die Pflege
Der Abschluss gilt für alle Beschäftigten, die nach TV-L vergütet werden – darunter zahlreiche Pflegefachpersonen an Universitätskliniken, aber auch für Pflegeeinrichtungen, die den TV-L anwenden. Mit den vereinbarten Entgelterhöhungen steigen dort die Personalkosten entsprechend der tariflichen Anpassungen.
Für die Praxis bedeutet das:
- Unmittelbare Anpassung der Pflegeentgelte im TV-L-Bereich
- Steigende Personalkosten in landesgebundenen Einrichtungen
- Relevanz für Budget- und Refinanzierungsfragen
Signalwirkung für weitere Tarifrunden im Pflegebereich
Über die direkte Geltung hinaus entfaltet der TV-L traditionell eine Orientierungs- und Signalwirkung für andere Tarifwerke im Pflege- und Gesundheitswesen. Anstehende Tarifverhandlungen im kommunalen Bereich oder bei freien Trägern werden sich an der nun vereinbarten prozentualen Entwicklung messen lassen müssen.
Damit dürfte der Abschluss:
- Druck auf weitere Tarifverhandlungen im Pflegebereich ausüben
- als Benchmark für Forderungen der Gewerkschaften dienen
- Auswirkungen auf Refinanzierungsdiskussionen mit Kostenträgern haben
Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels wird die tarifliche Entwicklung erneut zu einem zentralen Faktor im Wettbewerb um qualifiziertes Pflegepersonal.
Weiterführende Informationen
- Tarifinformationen und Entgelttabellen bei ver.di >
- Offizielle Dokumente und Tabellender Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) >
(Dort werden insbesondere die aktuellen Vergütungstabellen mit den jeweiligen Entgeltgruppen und Stufen veröffentlicht.)

