Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L): Tarifabschluss mit Signalwirkung für die Pflege

16. Februar 2026

Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für den TV-L verständigt. Für die Anwender des TV-L in der Pflege  ist die Einigung von unmittelbarer Bedeutung.


Direkte Auswirkungen für die Pflege


Der Abschluss gilt für alle Beschäftigten, die nach TV-L vergütet werden – darunter zahlreiche Pflegefachpersonen an Universitätskliniken, aber auch für Pflegeeinrichtungen, die den TV-L anwenden. Mit den vereinbarten Entgelterhöhungen steigen dort die Personalkosten entsprechend der tariflichen Anpassungen.


Für die Praxis bedeutet das:


  • Unmittelbare Anpassung der Pflegeentgelte im TV-L-Bereich
  • Steigende Personalkosten in landesgebundenen Einrichtungen
  • Relevanz für Budget- und Refinanzierungsfragen


Signalwirkung für weitere Tarifrunden im Pflegebereich


Über die direkte Geltung hinaus entfaltet der TV-L traditionell eine Orientierungs- und Signalwirkung für andere Tarifwerke im Pflege- und Gesundheitswesen. Anstehende Tarifverhandlungen im kommunalen Bereich oder bei freien Trägern werden sich an der nun vereinbarten prozentualen Entwicklung messen lassen müssen.


Damit dürfte der Abschluss:


  • Druck auf weitere Tarifverhandlungen im Pflegebereich ausüben
  • als Benchmark für Forderungen der Gewerkschaften dienen
  • Auswirkungen auf Refinanzierungsdiskussionen mit Kostenträgern haben


Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels wird die tarifliche Entwicklung erneut zu einem zentralen Faktor im Wettbewerb um qualifiziertes Pflegepersonal.


Weiterführende Informationen


(Dort werden insbesondere die aktuellen Vergütungstabellen mit den jeweiligen Entgeltgruppen und Stufen veröffentlicht.)

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