Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung
Redaktion • 1. April 2022
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom 29. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die bisherige TestV gilt damit für die Belange der Pflege zunächst unverändert bis Ende Juni weiter.