Blog-Layout

Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung

Redaktion • Apr. 01, 2022

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom 29. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die bisherige TestV gilt damit für die Belange der Pflege zunächst unverändert bis Ende Juni weiter.

Teilen

Share by: