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Verlängerung der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Dez. 16, 2022

Das Bundesfinanzministerium hat die bestehenden Billigkeitsregelungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im gemeinnützigkeitsrechtlichen Bereich erlassen wurden, bis Ende 2023 verlängert. Dazu hat es mit Schreiben vom 15.12.2022 ein BMF-Schreiben veröffentlicht.

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