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Bundesrat gibt grünes Licht für Energiepreisbremsen

Redaktion • Dez. 16, 2022

Die Bundesregierung will mit den Strom- und Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.


Das Bundeskabinett hat am 25. November Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen vorgelegt. Der Deutsche Bundestag verabschiedete die Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen am 15. Dezember. Er hat zusätzlich die Voraussetzung für Härtefallhilfen geschaffen für Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen.

Nun hat auch der Bundesrat den gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen zugestimmt. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt, müsste dann aber noch gesondert entschieden werden.


Auch Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen profitieren von der Gas- und Wärmepreisbremse. Für Krankenhäuser sollen dieselben Konditionen gelten wie für die Industrie. Darüber hinaus gibt es für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besondere Hilfsfonds, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Der Bund stellt dafür insgesamt acht Milliarden Euro zur Verfügung.


Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gas- und Wärmeverbrauch bis zu 1,5 Mio.kWh im Jahr sowie für Pflegeeinrichtungen wird der Gaspreis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde und für Wärme auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Bei Zentralheizungen für mehrere Wohneinheiten müssen die Hausverwaltung oder die Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung weitergeben. Diese Deckelung des Preises gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.


Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Finanziert durch einen zusätzlichen Härtefall-Fonds können die Länder auch die Preissteigerungen bei anderen dezentralen Heizmitteln, wie Öl, Pellets oder Flüssiggas begrenzen, indem sie von Kostensteigerungen besonders betroffenen Haushalten und Unternehmen Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten gewähren können.

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