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Verlängerung des Pflegeschutzschirmes bis 30.06.2022 geplant

Redaktion • Feb. 25, 2022

Der bestehende Pflegeschutzschirm soll laut Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23.02.2022 bis zum 30.06.2022 verlängert werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat in einer Stellungnahme die Verlängerung grundsätzlich begrüßt und gleichzeitig Vorschläge unterbreitet, wie man die Verankerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in diesem Kontext „eindeutig“ umsetzen kann.


In dem Verordnungsentwurf heißt es wörtlich: "Damit die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und die Angebote zur Unterstützung im Alltag weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen auf die seit Monaten bewährten Maßnahmen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zurückgreifen zu können, werden diese Maßnahmen auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 152 SGB XI um drei Monate bis einschließlich 30. Juni 2022 verlängert."


Zum Inkrafttreten muss die Verordnung muss noch genehmigt werden.

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