Aktueller Stand:
Am 4. Juni 2026 wurde bekannt, dass ein erster Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorliegt (siehe Berichterstattung ). Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressort- und Verbändeabstimmung. Anschließend wird das Bundeskabinett über den Regierungsentwurf beraten. Es folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Änderungen am Gesetzentwurf sind daher im weiteren Verfahren zu erwarten. Eine Aufstellung der geplanten Änderungen finden Sie unten.
Gesetzgebungsmonitor
🟢 Referentenentwurf
🟡 Ressort- und Verbändeabstimmung
⚪ Bundeskabinett
⚪ Bundestag
⚪ Bundesrat
⚪ Verkündung / Inkrafttreten


