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Welche Gültigkeitsdauer haben Impfnachweise?

Redaktion • Feb. 04, 2022

Das Bundesgesundheitsministerium hat gestern noch die FAQ-Seite zu den Impf- und Genesenennachweisen aktualisiert. Mit Blick auf die Gültigkeitsdauer von Impfnachweisen nachfolgend die aktualisierten Informationen, die nun auf der Seite zu finden sind.


Welche Gültigkeitsdauer haben Impfnachweise innerhalb von Deutschland?
 
Die nach zweimaligem und erst recht nach dreimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU sowie Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU, die Genesenen nach einer Impfung ausgestellt werden, sind im Hinblick auf die innerdeutsche Verwendung bisher unbefristet. Gleichwohl wirbt die Bundesregierung seit geraumer Zeit intensiv für eine Auffrischungsimpfung und befürwortet, dass die Bevölkerung sich boostern lässt, um in Zeiten der Omikron-Variante die Schutzwirkung einer Impfung zu erhalten und zu erhöhen.
 
Stand: 03.02.2022
 
Hat die EU die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten begrenzt?
 
Ja, durch die EU Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021. Dort hat die EU-Kommission durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt für das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grundimmunisierung eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt. Diese Dauer gilt aber nur für grenzüberschreitende Reisen. Das digitale Impfzertifikat der EU erlangt wieder Gültigkeit, sobald eine Auffrischimpfung kodiert wird, unabhängig davon, in welchem Abstand zur Grundimmunisierung diese erfolgt. Für andere Impfnachweise wie das gelbe Impfheft der WHO und für die innerstaatliche Verwendung gelten diese EU-Vorgaben nicht.
 
Stand: 03.02.2022
 
 
Seit wann gilt beim Reisen die Befristung der EU auf 270 Tage?
 
Der delegierte Rechtsakt der Kommission gilt zum 1. Februar 2022. Ein digitales Impfzertifikat der EU, aus dem hervorgeht, dass das Datum der letzten Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung länger als 270 Tage zurückliegt, ist nicht mehr gültig. Beispiel: Die digitalen Impfzertifikate der EU, die als Angabe der letzten Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung den 6. Mai 2021 oder später enthalten, laufen ohne zwischenzeitliche Auffrischimpfung ab dem 1. Februar 2022 sukzessive in den nächsten Wochen und Monaten aus. Die EU-Kommission hatte ihre diesbezügliche Entscheidung vom 21. Dezember 2021 verknüpft mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die Verfügbarkeit und den Zugang zu weiteren Impfungen sicherzustellen. Dem ist die Bundesregierung nachgekommen; sie unternimmt seit geraumer Zeit alle Anstrengungen, die Boosterquote weiter zu erhöhen.

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