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Zusätzliche Pflegehilfskräfte: Formular zur Beantragung veröffentlicht

Redaktion • Jan. 15, 2021

Das am 01.01.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) sieht die Finanzierung von zusätzlichen Pflegehilfskraftstellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen über einen Vergütungszuschlag nach § 84 Abs. 9 und § 85 Abs. 9-11 SGB XI vor.


Das entsprechende Mitteilungsformular nach § 85 Abs. 11 SGB XI wurde nun durch den GKV veröffentlicht. Anhand des Formulars kann der Träger einer vollstationären Pflegeeinrichtung bis zum Abschluss einer Vereinbarung des Vergütungszuschlags für zusätzliches Pflegehilfskraftpersonal im Rahmen des Pflegesatzverfahrens nach § 85 Abs. 9 SGB XI einen vorläufigen Vergütungszuschlag nach § 85 Abs. 11 SGB XI berechnen und bei den an der Pflegesatzvereinbarung beteiligten Kostenträgern geltend machen.


Weitere Informationen finden Sie im Fachrundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes vom 14.01.2021 (Link).


Mitteilungsformular (xlsx)

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