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3. Änderungsverordnung zur Landesverordnung für Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege (Corona) RP

Redaktion • Sept. 23, 2021

Das Land Rheinland-Pfalz hat die 3. Änderungsverordnung zur Landesverordnung für Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege (Corona) veröffentlicht. Diese tritt heute in Kraft und ist bis zum 10.10.2021 gültig.


Ergänzend dazu wurden  neuen Pandemie-Handlungsempfehlungen direkt an die betroffenen Einrichtungen verschickt.


Dritte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen vom 22. September 2021 (PDF)


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