AbsonderungsVO und Landesverordnung Pflege Rheinland-Pfalz aktualisiert
Redaktion • 2. April 2022
Die Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurde ebenso wie die Absonderungsverordnung aktualisiert. Sie treten am 03.04.2022 in Kraft.
Regelungen zur Vereinbarung von Arbeitsquarantänen zwischen Einrichtung und Mitarbeitern wurden nunmehr in § 1 Abs. 3 der AbsonderungsVO aufgenommen, so dass es nunmehr eine einheitliche, landesrechtliche Grundlage hierfür gibt.