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Anlagen Qualitätsmaßstäbe im Bundesanzeiger veröffentlicht

Redaktion • Jan. 07, 2022

Die aktualisierten Anlagen der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 7. Dezember 2021 sind am 31.12.2021 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden.

Die geänderten Maßstäbe und Grundsätze traten mithin zum 01.01.2022 in Kraft.

Es handelt sich um weitgehend redaktionelle Anpassungen. Aufgrund der technischen und fachlichen Umsetzung werden die Änderungen im Erhebungsbogen jedoch erst ab 01.01.2023 in der Praxis ankommen.

Eine weitere Änderung betrifft die Berichterstattung zur Indikatorenauswertung, Hierzu wurde § 7, Anlage 1 der Maßstäbe und Grundsätze stationär geändert:


1.  Den Einrichtungen werden ab 1.1.2022 Feedbackberichte auch bei vorliegender Implausibilität zur Verfügung gestellt. Diese Berichte dienen ausschließlich dem internen Qualitätsmanagement und sind somit den Einrichtungen vorbehalten. Sie werden nicht an die Landesverbände der Pflegekassen oder die Prüfdienste weitergegeben. Eine Veröffentlichung dieser Berichte ist ausgeschlossen.


2.  Die Einrichtungen werden für Erhebungen ab 1.1.2023 Wohnbereichsauswertungen erhalten, insofern sie diese entsprechend im Erhebungsbogen hinterlegt haben. Die spätere Verfügbarkeit liegt darin begründet, dass ein entsprechendes standardisiertes Feld für die Wohnbereichsauswertung im anstehenden Release erst technisch umgesetzt werden muss. Auch diese Berichte werden grundsätzlich den Einrichtungen vorbehalten sein. Eine Ausnahme besteht bei einer Anlassprüfung; hier können die Prüfdienste vor Ort die Einsichtnahme in die Wohnbereichsauswertung verlangen. Eine Veröffentlichung dieser Berichte ist ebenfalls ausgeschlossen. 


Daneben ist für den ersten Zyklus in der Veröffentlichungsphase 2022 keine Datenverknüpfung mit Daten aus Vorerhebung (Erprobungszeitraum) vorgesehen. Indes hat der Qualitätsausschuss Pflege ein Gutachten zur Überprüfung des Instrumentes der Plausibilitätsprüfung in Auftrag gegeben und strebt an, das Instrument rechtzeitig bis zum zweiten Erhebungszyklus 2022 anzupassen.

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