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Bund und Länder verständigen sich auf gemeinsame Corona-Regeln

Redaktion • Jan. 08, 2022

In der gestrigen Bund-Länderkonferenz wurde beschlossen, dass für „vulnerable Gruppen“ ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen erstellt werden soll. Auf dieser Grundlage sollen Bund und Länder die erforderlichen rechtlichen Änderungen zeitnah vornehmen.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss:


„Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Damit wird auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung getragen.


Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren."


Für Pflegeeinrichtungen und -dienste bleibt abzuwarten, wie die Beschlüsse rechtlich umgesetzt werden. Plegeinform wird weiter berichten.


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