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Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie am 22. März 2021

Redaktion • März 23, 2021
 Die von der Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Massnahmen sehen eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen - insbesondere über Ostern - vor. Sie sollen "zu einer  früheren  Rückkehr  zur  Normalität  und  zu  insgesamt kürzeren  Beschränkungen" führen.

Wesentliche Punkte in Kürze:
  • Anpassung der Landesverordnungen ab 29.03. mit Verlängerung bis 18.04. (Nr. 1)
Bei 7-Tages-Inszidenzen von über 100 (Nr. 3)
  • Tragepflicht medizinischer Masken in privaten PKW
  • Konsequentes Tragen von Masken und tagesaktuelle Schnelltest
  • Ausgangsbeschränkungen
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen
Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Nr. 11)
  • Weiterhin konsequente Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten
  • Nach Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgesehen erweitert werden
  • Wissenschaftliche Klärung und Empfehlung durch das RKI hinsichtlich der Unsicherheit, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt
Weitere Masnahmen
  • 01.04. und 03.04. einmalig zusätzliche Ruhetage (Nr. 4)
  • 01. bis 05.04. Ansammlungsverbot (Nr. 4)
  • 01. bis 05.04. Schließung der Außengastronomie (Nr. 4)
  • Mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Nr. 5)
  • Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas (Nr. 5)
  • Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause (Nr. 7)
  • Ein bis zweimal wöchentliche Tests von Mitarbeiter*innen (Nr. 7)
  • Verzicht von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland (Nr. 9)

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