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Vergütungszuschlags-Festlegungen nach § 8 Absatz 6 SGB XI in Kraft getreten

Redaktion • März 12, 2021
Nach Zustimmung des BMG wurden die angepassten Vergütungszuschlags-Festlegungen nach § 8 Abs. 6 SGB XI einschließlich der geänderten Formulare (Antragsmuster, Bestätigungsmeldung und Änderungsmeldung) auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Die geänderten Festlegungen sind mit heutigem Datum in Kraft getreten.

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen erreicht werden. Das PpSG sieht daher einen Anspruch für vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf Zahlung von Vergütungszuschlägen zur Finanzierung von insgesamt 13.000 zusätzlichen Pflegestellen vor. In den Jahren 2019 bis 2024 werden zudem jährlich bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf abzielen.

Zur Homepage des GKV-Spitzenverbandes | Finanzierung und Förderung (Link)

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