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Saarland: Neue Corona-Verordnung ab dem 04.06.2021 - Regelungen für die Tagespflege werden gelockert

Redaktion aktualisierte Fachinformation • Juni 03, 2021

Corona-Fachinformation Saarland

Hinweis: Informatione zur Corona-Schutzimpfung Saarland sind in der Informationsseite "Impfung" der Landesregierung eingestellt.

03.06.2021

Saarland: Neue Verordnung - Weitere Öffnung  der Tagespflege ab dem 04.06.2021


Ab dem 04.06.2021 tritt die neue infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 02. Juni 2021 in Kraft. Unter anderem sind für die Tagespflege Lockerungen vorgesehen. Geändert wurde auch die Richtlinie zu § 9 Abs. 2 der Verordnung, welche die Besuchsregelungen in Einrichtungen betrifft.


Die Prüfbehörde nach dem Landesheimgesetz hat die teilstationären Pflegeeinrichtungen per Mail am 01.06.2021 über die Änderungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP), gültig ab dem 04.06.2021für Einrichtungen der

teilstationären Tages- und Nachtpflege, der informiert.


Mit Inkrafttreten der Verordnung können Einrichtungen der Tagespflege unter Eigenverantwortung der Träger in den Regelbetrieb zurückkehren. Weiterhin wird festgehalten, dass durch eine Impfung immunisierte bzw. genesene Besucher und Rettungsdienstmitarbeiter, die Einrichtungen der Pflege betreten, von der Testpflicht ausgenommen werden. Zudem wird es ein Besuchsrecht auch für Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen geben, das pro Patient einen täglichen Besuch von einer Person für eine Stunde ermöglicht.


Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 02. Juni 2021 (Link)


Richtlinie zu § 9 Abs. 2 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 01.06.2021 (PDF)


Schreiben der Prüfbehörde nach dem Landesheimgesetz vom 02.06.2021: Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) und der Richtlinie zu Besuchen (PDF)

06.05.2021

Saarland: Neue Regelungen zur Testung in stationären Pflegeeinrichtungen gültig ab dem 03.05.2021


Die Prüfbehörde nach dem Landesheimgesetz hat die stationären Pflegeeinrichtungen per Mail am 04.05.2021 über die Änderungen der Testverpflichtung in den stationären Altenpflegeeinrichtungen informiert.


Anschreiben vom 04.05.2021 an alle Pflegeeinrichtungen im Saarland (PDF)

03.05.2021

Saarland: Corona-Verordnung geändert

Die saarländische „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ wurde am 30.04.2021 durch den Ministerrat angepasst. Sie betrifft auch Testpflicht und Besuchsregelung in Pflegeheimen. Sie ist im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht und tritt heute, am 03.05.2021, in Kraft.


Wesentliche Änderungen für die Pflege sind in

  • Artikel 2, § 5b (S. 1170) Immunisierte Personen
  • Artikel 2, § 9 Abs. 5 (S. 1174)

zu finden.


Amtsblatt des Saarlandes 01.05.2021 (PDF)

01.05.2021

Saarland: Testpflicht in Pflegeheimen wird gelockert

Die saarländische Landesregierung hat nach einer Meldung des Saarländischen Rundfunks (SR) in ihrer Ministerratssitzung am Freitag auch Lockerungen der Testpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen beschlossen.  Den Angaben zufolge besteht eine Testpflicht für geimpfte oder genesene Personen nur noch alle zwei Wochen, sofern in der Einrichtung eine 90-prozentige Durchimpfungsquote besteht.


Beschäftigte dieser Einrichtung, die eine Immunität nachweisen können, müssen nur noch einmal in der Woche verpflichtend einen Coronatest durchführen.


Im Ministerat wurde zudem beschlossen dass Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, ebenso wie Genesene von der Test-Nachweispflicht befreit werden.



Zum Bericht des SR vom 30.04.2021 (Link)

07.04.2021

Saarland: Neue Besuchsregelungen und Aktualisierung des Protectionplanes


Mit Inkrafttreten der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am 06. April 2021 sind weitere Lockerungen der Besuchsregelungen in den Einrichtungen im Rahmen eines Besuchskonzeptes zulässig. Dies hat das zuständige Ministerium den Trägern stationärer Pflegeeinrichtungen mitgeteilt.


Das Besuchskonzept muss nun mindestens einen täglichen Besuch von zwei Besucherinnen oder Besuchern aus zwei Hausständen ermöglichen.


Ebenfalls aktualisiert wurde der „Protectionplan und die Handlungsempfehlung zum Corona-Schutz vulnerabler Gruppen für Einrichtung der Pflege im Saarland“


Richtlinien zu § 9 Abs. 2 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 06.04.2021 (PDF)


Protection-Plan und Handlungsempfehlung zum Corona-Schutz vulnerabler Gruppen für Einrichtungen der Pflege im Saarland Stand: 25.03.2021 (PDF)


Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Vom 2 . April 2021 |  Amtsblatt des Saarlandes (PDF)

01.04.2021

Die Lage in saarländischen Pflegeheimen hat sich deutlich verbesssert


Nach Auskunft der saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) hat sich die Infektionslage in den saarländischen Pflegeeinrichtungen deutlich verbessert.  90% der Heimbewohner sind derzeit geimpft. Das Gesundheitsministerium teilte dem Saarländischen Rundfunk mit, dass es derzeit keine Infektionscluster gebe. In den 150 Einrichtungen seien zurzeit 14 Beschäftigte und 16 Bewohner infiziert.


Auch die Testung läuft derzeit auf hohen Niveau. In der Woche vom 22.03. bis 28.03.2021 wurden in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe 61.000 Tests durchgeführt; davon waren 9 positiv.Der ursprünglich auf dreiWochen befristete Einsatz von Bundeswehrsoldaten als Testhelfer wurde zunächst bis 09.04.2021 verlängert. Das Saarland hat einen Verlängerungsantrag bis 30.04.2021 gestellt.Die saarländische Testverordnung wird insofern geändert, als dass künftig die Testung der Heimbewohner nicht mehr verpflichtend sein wird, sondern auf freiwilliger Basis erfolgen kann.


Vor dem Hintergrund dieser Entspannung sowie der abgeschlossenen Impfung der überwiegenden Zahl der Heimbewohner plant das Ministerium eine Lockerung der Besuchsregelungen in der Weise, als dass künftig pro Bewohner zwei Besucher am Tag aus zwei unterschiedlichen Haushalten empfangen können. Die einschlägigen Hygieneregelungen sind dabei zu beachten; ein konkreter Zeitpunkt für die geplante Änderung der Besuchsregelungen  sowie des Protection-Plans wurde nicht benannt.

21.03.2021

Saarland: Fragen und Antworten zur Impf- und Teststrategie in Pflegeheimen veröffentlicht


Das Saarland hat auf seiner Homepage Fragen und Antworten zur Impf- und Teststrategie in Pflegeheimen eingestellt. Bei der Erarbeitung hat die Saarländische Pflegegesellschaft mitgewirkt.


Die Fragen und Antworten sind in folgende Bereiche gegliedert:

  • FAQ Mitarbeiter*innen
  • FAQ Bewohner*innen
  • FAQ Besucher*innen
  • Übergreifende Fragen


Fragen und Antworten zur Impf- und Teststrategie in Pflegeheimen (Link)


Coronavirus | Wichtige Informationen für das Saarland (Link)

19.02.2021

Saarland: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 18. Februar 2021
Gestern wurde auf der Homepage des Saarlandes die
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 18. Februar 2021 veröffentlicht. Sie tritt am 22.02.2021 in Kraft und mit Ablauf des 28.02.2021 außer Kraft. Wesentliche Inhalte für die Pflege sind im § 9 der Verordnung geregelt.


Zur Rechtsverordnung vom 18.02.2021 (Link)

04.02.2021

Saarland: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 4. Februar 2021
Heute wurde auf der Homepage des Saarlandes die
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 4. Februar 2021 veröffentlicht. Sie tritt am 08.02.2021 in Kraft und mit Ablauf des 21.02.2021 außer Kraft. Wesentliche Inhalte für die Pflege sind im § 9 der Verordnung geregelt.


Zur Rechtsverordnung vom 04.02.2021 (Link)

29.01.2021

Saarland: Verpflichtende Testung für Pflegepersonal nach Quarantäne

Wie das Saarländische Gesundheitsministerium gestern in einer Medieninformation mitteilte, müssen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Beendigung einer Quarantäne ab sofort einem PCR-Test unterziehen. Der PCR-Test kann im saarländischen Testzentrum am Messegelände Saarbrücken kostenfrei durchgeführt werden.


„Aus fachlicher Sicht macht es insbesondere vor dem Hintergrund des Auftretens der Virusmutanten Sinn, Pflegekräfte in Altenpflegeeinrichtungen am Ende einer Quarantäne verpflichtend per PCR zu testen. Die Testung erfolgt unabhängig davon, ob die Person selbst positiv getestet war oder ob diese als Kontaktperson I unter Quarantäne stand. Erst mit einem negativen PCR-Nachweis, kann die Pflegekraft in den Betrieb zurückkehren. Mit dieser Maßnahme möchten wir die Sicherheit sowohl für die Pflegekraft, als auch für die Menschen die in den Pflegeheimen wohnen, weiter erhöhen“, erläutert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

27.01.2021

Saarland: Kontaktnachverfolgung in Einrichtungen und Ausweitung der Testungen


Medieninfo des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 27.01.2021, 12:09 Uhr


Zum Schutz der saarländischen Alten- und Pflegeheime wird nach dem Protection-Plan nun ein Sechs-Punkte Sofort-Programm auf den Weg gebracht.

 

„Die Virus-Mutationen sind eine große und sehr reale Gefahr. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, derartige Mutations-Infektionsketten schnell zu identifizieren und einzudämmen. Weiterhin gilt natürlich: Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Kontaktnachverfolgung sind die wesentlichen Faktoren um sich und andere zu schützen," appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.


Zum Schutz der saarländischen Alten- und Pflegeheime wird nach dem Protection-Plan nun ein Sechs-Punkte Sofort-Programm auf den Weg gebracht. Dieses Programm umfasst weitreichende Maßnahmen, die dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Personal dienen.


1.) „Wir werden in den aktuell stark betroffenen Heimen rückgestellte Proben untersuchen um zu ermitteln, ob gegebenenfalls Mutationen in den Einrichtungen vorhanden sind. Zukünftige Positivfälle werden wir außerdem aufmerksam verfolgen und situativ entscheiden, wie mit dem Ausbruchsgeschehen umgegangen wird. Dazu wird ein konsequentes Monitoring der sequenzierten Proben stattfinden“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.


2.) Das Gesundheitsministerium hat darüber hinaus einen klaren Ablaufplan entwickelt wie mit noch nicht geimpften Personen umgegangen wird, die eine COVID-Erkrankung überstanden haben. Wenn die Impfung von den Personen in Anspruch genommen werden möchte, werden Nachimpfungen erfolgen. Die mobilen Teams werden hierzu entsprechende Impfangebote unterbreiten. Die Pflegegesellschaft sowie die Träger werden zeitnah über das Verfahren informiert. 


3.) Zudem wird die Richtlinie für Hygienekonzepte und zu Besuchsverboten in Einrichtungen mit Blick auf Mutationen überarbeitet. Hier sind restriktivere Maßnahmen unumgänglich.


4.) „Fortan wird darüber hinaus die Umsetzung der Testpflicht in den Einrichtungen noch stärker kontrolliert. Derzeit müssen in Pflege- und Altenheimen zweimal wöchentlich alle Beschäftigte sowie die Bewohnerinnen und Bewohner mittels Antigen-Schnelltests getestet werden. Diese essentielle Schutzmaßnahme muss vom Träger konsequent umgesetzt werden. Die dafür vorgesehenen 30 Testungen pro Bewohner und Monat sollen ausgenutzt werden. Unsere Heimaufsicht wird bei Verstößen Sanktionen erlassen,“ erläutert Bachmann weiter.


5.) Auch die saarländische Teststrategie wird mit Blick auf mögliche Mutationen des Coronavirus angepasst. Hierbei wird neben dem Einsatz von Schnelltests auch eine zweitätige Testverpflichtung überprüft. Bei der Anpassung wird das Gesundheitsministerium mit der Virologie des Universitätsklinikums zusammenarbeiten.


6.) Darüber hinaus wird eine Kontaktnachverfolgung hinsichtlich der Einbringung von SARS-CoV-2- Infektionen eingerichtet. Dazu Kolling: „Mit personeller Unterstützung durch die Bundeswehr werden wir bei einem Ausbruchsgeschehen gemeinsam mit dem Gesundheitsamt überprüfen, wie es zu Eintragungen in den Heimen und demnach zu den Ausbrüchen gekommen. Aus den Erfahrungen, die separat erfasst werden, wollen wir Handlungskonzepte für die Zukunft entwickeln.“


21.01.2021

Saarland: Neue Coronaverordnung ab 25.01.2021


Die saarländische Landesregierung hat in der Ministerratsrunde am 21.01.2021 beschlossen, dass die „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ um weitere zwei Wochen verlängert wird. Die Verordnung tritt am 25. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 7. Februar 2021 wieder außer Kraft.


Zentrale Punkte für die Pflege:


Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende


Formale Änderungen gibt es unter anderem durch die Anpassung der Quarantäneverordnung an die neuen Regelungen des Bundes durch die Corona-Einreiseverordnung und die Quarantäne-Musterverordnung. Die Test- und Anmeldepflicht sind seit dem 14.01.2021 einheitlich in der Einreiseverordnung des Bundes geregelt, in der saarländischen Verordnung werden parallel dazu die Quarantänebedingungen und Ausnahmen geregelt. Außerdem wird ab Inkrafttreten in Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete unterschieden.

Grenzgänger und Grenzpendler, die im Rahmen ihrer Berufsausübung, Studiums oder Ausbildung ins Saarland einreisen, sind bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte von der Quarantänepflicht ausgenommen.


Erweiterung der Maskenpflicht


Personen ab sechs Jahren müssen im ÖPNV, im Einzelhandel sowie auf Messen und Märkten, bei Gottesdiensten und bei Besuchen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen medizinische Masken tragen. Das Tragen von Alltagsmasken ist hier nicht mehr ausreichend. Zu medizinischen Masken werden OP-Masken, Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 sowie höherer Standards gezählt. In Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in Krankenhäusern müssen alle Beschäftigte wie auch Ehrenamtliche und Leiharbeiter beim direkten Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern FFP2-Masken tragen.


Testpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen


Die Testpflicht in Einrichtungen besteht mit der Änderung ab dem 25.01.2021 unabhängig von der 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder im Regionalverband.


Für Bewohnerinnen und Bewohner, bei denen gesundheitliche Gründe entgegenstehen und eine regelmäßige Testung nicht zumutbar oder durchführbar ist, wurde eine Ausnahme in die Verordnung aufgenommen.


Zur Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 22. Januar 2021 (Link)


07.01.2021 / 11.01.2021

Saarland: Neue Coronaverordnung ab 11.01.2021


Der saarländische Ministerrat hat am Donnerstag (7. Januar 2021) die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland an die Beschlüsse angepasst, auf die sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin verständigt haben. Die Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt zunächst bis voraussichtlich 24. Januar 2021. Damit bleibt es bei der Systematik im Saarland, dass die Verordnungen grundsätzlich nach 14 Tagen auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden, auch wenn eine Verlängerung darüber hinaus aufgrund des Infektionsgeschehens wahrscheinlich ist.


Die neuen Maßnahmen im Überblick:


  • Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt. Die Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist davon unabhängig zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.
  • Sonderregelung für Gebiete mit besonderem Infektionsgeschehen: Übersteigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 (Sieben-Tages-Inzidenz), ist es in dem jeweiligen Landkreis oder dem Regionalverband den Einwohnerinnen und Einwohnern untersagt, sich aus einem Umkreis von mehr als 15 Kilometern der Anschrift des gewöhnlichen Aufenthaltes für tagestouristische Ausflüge hinauszubegeben.


Der Präsenzschulbetrieb bleibt in der Zeit vom 11. bis 24. Januar 2021 eingestellt. Ausnahmen wird es für die Schüler*innen der Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen (Gemeinschaftsschulen und Gymnasien) sowie der beruflichen Schulen geben. Die weiteren Vorgaben trifft das Ministerium für Bildung und Kultur.


Hinsichtlich der Besuchsregelung in Pflegeinrichtungen ist in § 9 Abs. 2 ausgeführt: "Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlinien, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besucher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 2 und zum Schutz der Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten können.


Hinsichtlich der Testungen ist in § 9 Abs. 5 ausgeführt: "Liegt der Landesdurchschnitt der Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner im Saarland über einem Wert von 150, sind in Einrichtungen nach § 1a des Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), alle Beschäftigten einschließlich aller Ehrenamtlichen und Leiharbeiternehmer und alle Bewohnerinnen und Bewohner mittels PoC-Antigen-Test zweimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen. Im Falle des Satzes 1 sind alle Besucherinnen und Besucher, die die in Satz 1 genannten Einrichtungen aufsuchen dürfen, bei jedem Besuch zu testen."


Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08. Januar 2021 (Link)


Medieninformation des Landes vom 07.01.2021 (Link)

23.12.2020

Umsetzung Testung für Pflegeheime im Saarland: Freiwillige gesucht


Die 2-malige wöchentliche Testung von Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen aufgrund der  aktuellen Corona-Lage im Saarland, stellen viele Einrichtungen vor erhebliche Probleme. Jetzt hat wurde vom Gesundheitsministerium und weiteren Partnern mit einem Aufruf zur Rekrutierung von zusätzlichen Helfern darauf reagiert.


Da die „Sieben-Tage-Inzidenz“ im Landesdurchschnitt nach wie vor über 150 pro 100.000 Einwohnern liegt, greift die Regelung der TestVO, wonach sowohl die Mitarbeiter/innen als auch die Bewohner/innen der Stationären Altenhilfeeinrichtungen zweimal pro Woche zu testen sind.


Der daraus resultierende personelle Mehraufwand wurde seitens der SPG wiederholt gegenüber dem Ministerium vorgetragen; vor dem Hintergrund dieser Problemanzeige hat das Ministerium gemeinsam mit der Arbeitskammer, der Apothekerkammer sowie weiteren Partnern des Pflegepaktes Saarland einen Aufruf gestartet, sich unter der eMail-Adresse notfallliste@saarlaendische-pflegegesellschaft.de zu melden; aktuell gehen täglich Meldungen potentieller Helfer/innen unter dieser eMail-Adresse ein.


17.12.2020

Testverpflichtung für Pflegeheime im Saarland


Pflegeeinrichtungen im Saarland werden ab sofort verpflichtet, alle Mitarbeiter und alle Bewohner ihrer Einrichtungen zweimal wöchentlich zu testen und zwar mittels Antigen-Schnelltests. Als Mitarbeiter gelten auch Ehrenamtliche und Leiharbeitnehmer. Zugleich sind auch Besucher bei jedem Besuch zu testen. Verschiedene Einrichtungsträger haben aufgrund der personellen Situation erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit der Verordnung geäußert.


Schreiben Gesundheitsministerium an die stationären Pflegeeinrichtungen | Information zur neuen Corona-Verordnung; Umsetzung der Testpflicht in saarländischen Pflegeeinrichtungen | 16.12.2020 (PDF)


Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15.12.2020 (PDF)


10.12.2020

Protection-Plan und Handlungsempfehlung


Das Gesundheitsministerium hat den Einrichtungsträgern Informationen / Empfehlungen zu Besuchen in und zum Verlassen von Pflegeeinrichtungen in der Weihnachtszeit und weitere wichtige Dokumente im Zusammenhang mit der Corona Pandemie zugestellt.


Geändert wurde das Muster-Testkonzept zur Umsetzung der CoronaTestVO auf Landesebene, ebenso die „Teststrategie Saarland SARS-CoV-2 (Stand 8. Dezember 2020)“. Zudem wurde der ebenso der „Protection-Plan und Handlungsempfehlung zum Corona-Schutz vulnerabler Gruppen für Einrichtungen der Pflege im Saarland“ neu gefasst (Stand 09.12.2020)

Protection-Plan und Handlungsempfehlung zum Corona-Schutz vulnerabler Gruppen für Einrichtungen der Pflege im Saarland | Stand 09.12.2020 (PDF)


Teststrategie Saarland SARS-CoV-2 | Aktualisiert Stand 8. Dezember 2020 (PDF)


(Muster-) Coronavirus-Testkonzept zum Einsatz von Point of Care-Antigen-Schnelltests |OCT (PDF)

Info Heimaufsicht: Besuche in Einrichtungen in der Weihnachtszeit (PDF)


Info Heimaufsicht: Regelungen zum Verlassen der Pflegeeinrichtung in der Weihnachtszeit (PDF)


Info Heimaufsicht: Information zur neuen Coronavirus-Testverordnung(Test-V); Umsetzung eines Einrichtungsbezogenen Muster-Testkonzeptes des Saarlandes


Basisinformation


Die maßgeblichen Regeln für die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste im Saarland sind in dem Protection-Plan und Handlungsempfehlung zum Corona-Schutz vulnerabler Gruppen für Einrichtungen der Pflege im Saarland festgelegt. Diese beinhaltet insbesonder für folgende Bereiche Informationen, Empfehlungen und Handlungsvorgaben:


Hygieneregeln | Testung | Vorgehen bei Covid-19-Erkrankungen | Meldung von Infektionsfällen | Umgang mit Kontaktpersonen | Neuaufnahmen und Rückverlegungen | Besuchsregelungen | Heimfahrten und Impfstrategie. | Anlage: Richtlinien zu § 9 Abs. 2 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 9.12.2020


Die Rechtsgrundlage für den Protectionsplan befindet sich in der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 12. Dezember 2020


Hier finden Sie die aktuelle Rechtsverordnung sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Saarland (Link) 


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