DBfK: Pflegeneuordnungsgesetz ist kein Zukunftskonzept

9. Juni 2026

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) übt deutliche Kritik am Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Der Verband sieht zwar richtige Ansätze, bemängelt jedoch fehlende Strukturreformen und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und beruflich Pflegende.


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) scharf kritisiert. Zwar greife der Gesetzentwurf mit Themen wie Prävention, Pflegebegleitung, Pflegeprozessverantwortung und Digitalisierung wichtige Reformfelder auf. Insgesamt bleibe der Entwurf jedoch fachlich unzureichend und sozialpolitisch riskant. Statt tragfähige Strukturen zu schaffen, setze die Bundesregierung nach Auffassung des Verbandes vor allem auf Leistungseinschränkungen und neue Belastungen.


Kritik an Sparlogik statt Strukturreformen


DBfK-Präsidentin Vera Lux erklärte, der Entwurf folge letztlich nicht einer Versorgungslogik, sondern einer Sparlogik. Pflege benötige seit Jahren grundlegende Strukturreformen, um den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden. Der aktuelle Gesetzentwurf bleibe hinter diesem Anspruch zurück.


Besonders kritisch bewertet der Verband geplante Leistungseinschränkungen sowie die Verlagerung finanzieller Belastungen auf Pflegebedürftige und ihre Familien. Dadurch drohe eine weitere Verschärfung der ohnehin angespannten Situation in der Langzeitpflege.


Pflegefachpersonen stärker einbinden


Der DBfK fordert stattdessen eine konsequente Stärkung professioneller Pflege. Dazu gehörten mehr Verantwortung für Pflegefachpersonen, der Ausbau präventiver und rehabilitativer Angebote sowie eine stärkere Nutzung pflegerischer Kompetenzen in der Versorgung. Der Verband sieht hierin wichtige Voraussetzungen, um die Versorgung langfristig zu sichern und Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern.


Gesetz soll Pflegeversicherung stabilisieren



Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt mit dem Pflegeneuordnungsgesetz das Ziel, die Finanzen der Pflegeversicherung zu stabilisieren und die Versorgung weiterzuentwickeln. Der Referentenentwurf wurde am 5. Juni veröffentlicht und bildet die Grundlage für das nun beginnende politische Beratungsverfahren.


Der DBfK kündigte an, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für grundlegende Nachbesserungen einzusetzen. Aus Sicht des Verbandes braucht die Pflege keine kurzfristigen Sparmaßnahmen, sondern nachhaltige Reformen der Versorgungsstrukturen.


Quelle: DBfK – PNOG ist kein Zukunftskonzept >

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