Paritätischer zum Pflegeneuordnungsgesetz: „Hände weg von den Löhnen“

10. Juni 2026

Der Paritätische Wohlfahrtsverband verschärft seine Kritik am geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Nachdem der Verband den Gesetzentwurf bereits als „grundlegend falsch ausgerichtet und enttäuschend“ bezeichnet hatte, warnt er nun erneut vor den Folgen für Beschäftigte, Pflegeeinrichtungen und die Versorgungssicherheit.


m Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Lockerung der bisherigen Regelungen zur Refinanzierung tariflicher Vergütungen in der Pflege. Nach Auffassung des Paritätischen würde damit ein Grundsatz aufgegeben, der erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde, um bessere Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Finanzierung tariflicher Löhne sicherzustellen.


Der Verband sieht darin ein erhebliches Risiko für Pflegeeinrichtungen. Tarifgebundene Träger müssten damit rechnen, dass höhere Personalkosten künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden. Dies könne Einrichtungen wirtschaftlich unter Druck setzen und zugleich die Gewinnung und Bindung von Fachkräften erschweren.


Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Bundesregierung ausgerechnet in Zeiten eines anhaltenden Fachkräftemangels die Tarifbindung in Frage stelle. Wer bessere Arbeitsbedingungen politisch infrage stelle, zerstöre Vertrauen, treibe Fachkräfte aus dem Beruf und gefährde die Versorgungssicherheit. Pflegeeinrichtungen würden dadurch zusätzlich mit wirtschaftlichen Unsicherheiten belastet.


Neben der Tarifpolitik kritisiert der Verband weitere Elemente des Gesetzentwurfs. Dazu zählen geplante Änderungen bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit, die nach Ansicht des Paritätischen zu höheren Zugangshürden führen könnten. Zudem fehle ein ausreichender Bestandsschutz für bereits pflegebedürftige Menschen. Der Entwurf konzentriere sich zu stark auf Einsparungen und lasse eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung vermissen.


Der Paritätische fordert stattdessen eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Genannt werden unter anderem die Nutzung des Pflegevorsorgefonds zur Stabilisierung der Finanzen, die Rückerstattung pandemiebedingter Ausgaben an die Pflegeversicherung sowie eine langfristige Weiterentwicklung hin zu einer solidarischen Pflegevollversicherung.


Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Pressemitteilungen vom 12. Mai und Juni 2026 zum Pflegeneuordnungsgesetz >


Auf der Sonderseite Pflegereform 2026 sind alle Berichte und wesentliche Dokumente zur Pflegereform eingestellt >

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