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Deutscher Bundestag beschließt Anhebung des Mindestlohns und Ausweitung geringfügiger Beschäftigung

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Juni 07, 2022

Der Deutsche Bundestag hat am 03. Juni 2022 das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Damit gibt es zum 1.10.2022 eine Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro und eine Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze auf 1.600 Euro im Monat.

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