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Evaluation Energieverbrauch von Pflegeeinrichtungen

Redaktion • Nov. 17, 2023

Die Entwicklung der Energieverbräuche der stationären Pflegeeinrichtungen mit Blick auf die Inanspruchnahme der Ergänzungshilfen gem. § 154 SGB XI wurden von der Curacon GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit evaluiert. Der Bericht wurde heute präsentiert.


Der Fachreferent des Paritätischen Gesamtverbandes Thorsten Mittag hat den vorliegenden Bericht wie folgt zusammen gefasst:


  • Der Stromverbrauch ist in der Vergleichsbetrachtung der Jahre 2022/2021 pro m² im Mittel um 3,6 % und pro Bewohner:in um 4,5 % gesunken. Der Wärmeverbrauch pro m² ist im Mittel um 2,9 % und pro Bewohner:in um 3,4 % gesunken. Die stärkere Reduzierung pro Bewohner:in deutet auf eine tendenziell gestiegene Auslastung hin. Nachdem die Energieverbräuche der Pflegeeinrichtungen bereits im Jahr 2022 gesunken waren, konnte der Energieverbrauch im ersten Halbjahr 2023 nochmals reduziert werden. Für das erste Halbjahr 2023 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 wurden durchschnittlich 4 % Strom und 7 % Wärme eingespart.


  • Eine Analyse der Daten zeigt, dass die Stromverbräuche und der Energieverbrauch für die Wärmeversorgung unabhängig vom Alter und einer Inanspruchnahme der Ergänzungshilfe tendenziell gesunken sind.


  • Anhand der erhobenen Daten kann kein direkter Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mitteln aus dem Härtefallfonds und den Reduzierungen der Energieverbräuche erkannt werden.


  • Der Wille, Energiekosten und die Emissionen schnellstmöglich zu reduzieren sowie Klimaschadenskosten in Milliardenhöhe zu vermeiden, ist allgemein vorhanden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Bereitschaft, ökologische Verantwortung zu übernehmen, die allgemeine Sensibilisierung in der Bevölkerung und damit auch bei den Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtungen auch zu verhaltensbezogenen Energiespareffekten beigetragen haben. Dies kann auch eine Erklärung dafür sein, warum Einrichtungen, die Angabe gemäß keine Energiesparmaßnahmen initiiert haben, ebenfalls einen Rückgang beim Energieverbrauch aufweisen.


  • Wir gehen aber auch davon aus, dass nicht zuletzt auch die bestehende Unsicherheit, ob die hohen (Energie-)Preissteigerungen über die Pflegesätze finanziert werden können, der eigentliche Treiber für Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs waren.


  • 85 % der teilnehmenden Einrichtungen sehen die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch bei entsprechenden Investitionen in ihre Infrastruktur weiter reduzieren zu können.


  • Wenn die Potenziale in den Pflegeeinrichtungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs gehoben werden sollen, wäre zunächst zu klären, welchen Beitrag Sozialimmobilien zur Erreichung der klimapolitischen Ziele leisten können und sollen. Anschließend wäre in Erwägung zu ziehen, in den jeweiligen Landesgesetzen Vorgaben zu den zu erreichenden klimapolitischen Zielen zur CO₂-Reduzierung und den zu erfüllenden energetischen Standards zu verankern. Hiernach wären diese Maßnahmen von den Sozialhilfeträgern als betriebsnotwendig zu beurteilen, um eine entsprechende Refinanzierung der Kosten zu ermöglichen.


  • Um es den Betreibern von Pflegeeinrichtungen weiterhin zu ermöglichen, erhöhte energetische Standards in den Pflegeimmobilien zu erreichen und Solarstrom zur Selbstversorgung zu erzeugen, müssen aber auch die Kostenrichtwerte, die zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionsmaßnahmen dienen, diese erhöhten energetischen Standards berücksichtigen.


  • In diesem Zusammenhang ist aber auch zu beachten, dass Mehrkosten zur Erreichung erhöhter energetischer Standards ohne eine öffentliche Finanzierung oder über die gesonderte Berechnung der Investitionskosten von den Pflegebedürftigen bzw. den Sozialhilfeträgern zu tragen wären.


  • Energetische Sanierungsmaßnahmen führen in der Regel neben einer Reduzierung der CO₂-Emissionen auch zu konkreten Einsparungen, insbesondere bei den laufenden Betriebskosten (z. B. bei energetischer Sanierung durch die Verminderung von Heizkosten). Dies wäre ggf. im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung von den Sozialhilfeträgern bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit derartiger Maßnahmen zu berücksichtigen.

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