FAQ-Liste zum Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 5a SGB angepasst
Redaktion • 11. November 2021
Heute wurde die angepasste FAQ-Liste zum Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 5a SGB XI auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Die vorgenommenen Änderungen betreffen insbesondere den nach § 150 Abs. 6 Satz 1 SGB XI geregelten Zeitpunkt bzw. den durch Rechtsverordnung nach § 152 SGB XI verlängerten Befristungszeitpunkt.