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Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

Redaktion • Mai 25, 2022

Die fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 23.05.2022 wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Neben der Veränderung der Geltungsdauer, enthält sie die Erweiterung des Anspruchs auf COVID-19-Schutzimpfung um die Möglichkeit der Durchführung weiterer Schutzimpfungen für Geflüchtete und die Aufnahme zahnärztlicher Praxen in den Kreis der eigenständigen Leistungserbringer gem. § 3 CoronaImpfV.

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