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Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen wird gelockert

Redaktion • Mai 25, 2022

Nach einer Mitteilung des Sozialministeriums Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, die Maskenpflicht ab dem 28.05.2022 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu lockern. Dies soll durch eine Änderung der entsprechenden Landesverordnung erfolgen.

Die vorgesehene 2. Änderungsverordnung regelt im § 4 Änderungen zur Maskenpflicht.

 

  • Bewohnerinnen und Bewohner werden vom Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske befreit.
  • Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher haben eine medizinische Gesichtsmaske in Form einer OP-Maske dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird.

FFP-2 Masken sind bei körpernahen Tätigkeiten zu tragen. Unter körpernahen Tätigkeiten sind regelmäßig körperbezogene Pflegemaßnahmen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch sowie medizinische Behandlungspflege nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder vergleichbare Tätigkeiten im Bereich des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zu verstehen.

  • Im Übrigen entfällt das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske bis auf Weiteres.
  • Das freiwillige Tragen einer Maske ist weiterhin möglich.


Alle übrigen Regelungen bleiben unverändert bestehen.


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