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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Grundlagenbeschluss zu regional begrenzten Covid-19-Ausnahmeregelungen

Okt. 16, 2020
Die Ausnahmeregelungen orientieren sich an den befristeten COVID-​19-Sonderregelungen, die der G-BA im März 2020 mit bundesweiter Geltung beschlossen hatte. Diese können räumlich begrenzt und zeitlich befristet durch einen gesonderten Beschluss des G-BA kurzfristig in Kraft gesetzt werden.

Es geht dabei um die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Verordnungen nach telefonischer Anamnese auszustellen, um die Gültigkeit, Voraussetzungen und Fristvorgaben von Verordnungen sowie die Art der Leistungserbringung. Mit den Regelungen soll medizinischen Leistungserbringern ein formal rechtssicher Spielraum zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten vor Infektionsrisiken gewährleistet werden. Der G-BA passte zudem erneut die bundesweit geltenden COVID-​19-Sonderregelungen in der Heilmittel-​Richtlinie und der Krankentransport-​Richtlinie an.


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