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Saarland: Neuer Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI für die Leistungen der Häuslichen Pflege gemäß § 36 SGB XI

Redaktion • Okt. 12, 2020
Nach Zustimmung alle Beschlussgremien, ist der neue Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI für die Leistungen der Häuslichen Pflege gemäß § 36 SGB XI mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Der Rahmenvertrag beinhaltet als Anlage 1 das weiterentwickelte Leistungskomplexverzeichnis, welches neben moderat erhöhten Punktzahlen für die bisherigen Leistungskomplexe auch neue Leistungskomplexe (LK 13: Kleine Hilfen; LK 14: Körperpflege mit An- und Auskleiden) enthält.

Der Rahmenvertrag mit Anlagen ist auf der Vertragsdatenbank der SPG eingestellt.

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