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Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Redaktion • Okt. 03, 2021

Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist erstmals am 1. Oktober 2021 herausgegeben worden. Anträge auf Erteilung können ab sofort gestellt werden.


Das Gütesiegel setzt Vorgaben zur Sicherung eines hohen ethischen Standards für die privatrechtliche Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU und des EWR). Das Gütesiegel bestimmt dafür konkrete Anforderungen an die anwerbenden Arbeitgeber sowie an private Personalvermittlungsagenturen, sofern diese an der Anwerbung beteiligt sind. Zentrale Vorgaben sind: Kostenfreiheit der Anwerbung für die Pflegekräfte, Nichtdiskriminierung bzw. Gleichstellung mit inländischen Arbeitnehmern, individuelle Unterstützung bei Integration, Sprachförderung und Berufsanerkennung in Deutschland, volle Transparenz zu Ablauf und Ansprechpartnern für die Pflegekräfte.


Die Träger des Gütesiegels verpflichten sich zur Einhaltung der damit verbundenen Vorgaben, was vom überprüft wird. Mit dem Gütesiegel trägt Deutschland zugleich dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Rechnung.


Das Gütesiegel ist ein staatliches Siegel der Bundesrepublik Deutschland, dass durch gesetzliche Vorgaben geregelt ist. Inhaberin des Gütesiegels sowie der Gewährleistungsmarke „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das Gütesiegel wird herausgegeben vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. (KDA) und entwickelt vom Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF), welches eine Arbeitseinheit im KDA ist.


Die RAL-Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. ist Erteilungsstelle für das Gütesiegel. Die Gütegemeinschaft soll eine aufwands- kosteneffiziente Erteilung und wirksame Kontrolle in Selbstorganisation der Gesundheitswirtschaft gewährleisten. Mitglieder der Gütegemeinschaft können alle Gütesiegelinhaber sein, die somit in eigener Zuständigkeit die Regelung zur Erteilungsstelle und zu den Erteilungskosten treffen wird.


Das Bundesministerium für Gesundheit als Inhaberin des Gütesiegels und der Gewährleistungsmarke wacht über die ordnungsgemäße Arbeit der beteiligten Institutionen.


Zur Internetseite Faire Anwerbung Pflege Deutschland (Link)

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