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Keine Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche während der aktuellen Kontaktbegrenzung

Nov. 08, 2020
Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen für November beschlossenen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen werden keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege durchgeführt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des MDS/MDK vom 06.11.2020 hervor.

Ebenso finden in dieser Zeit keine persönlichenHausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades statt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und PKV-Verband verständigt.

Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegenderInformationen und des ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgungsichergestellt.Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während der Kontaktbegrenzung ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.

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