Nach Inkrafttreten des KHZG am 29.10.2020 und aufgrund der nun erfolgten Zustimmung des BMG zur Anpassung der Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI ist am 05.11. die geänderte Fassung der Festlegungen einschließlich Antragsmuster in Kraft getreten.
Die Festlegungen und das Formular werden auf der
Homepage des GKV
veröffentlicht.