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Landkreise haben sich im Umgang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verständigt

Redaktion • Jan. 30, 2022

Die saarländischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken haben sich auf Details verständigt, wie die ab März geltende Impfpflicht für Pflegekräfte umgesetzt werden soll. Die meldet gestern der Saarländische Rundfunk (SR). Betroffen Einrichtungen wurden mit einem gemeinsamen Schreiben vom Gesundheitsministerium und Landkreistag informiert.


Der Vorsitzende des Landkreistags, Lauer, sagte dem SR, zunächst müsse der Arbeitgeber Beschäftigte, von denen er nicht weiß, ob sie geimpft sind, dem Gesundheitsamt melden. Die Behörde müsse dann den Impfstatus überprüfen. Dann folge ein mehrstufiges Verfahren. Es sehe zunächst ein Bußgeld vor. Erst danach könne das Amt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

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