Blog-Layout

Rheinland-Pfalz veröffentlicht 30. Corona-Bekämpfungsverordnung sowie Änderung der Absonderungsverordnung

Redaktion • Jan. 28, 2022

Die heute veröffentlichten Verordnungen treten am 31. bzw. am 29. Januar 2022 in Kraft. Sie betreffen insbesondere die vorzeitige Beendigung der Quarantäne und die Aufhebung des Betretungsverbotes für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen.


Wesentliche Veränderungen:

  1. Die vorzeitige Beendigung der Quarantäne kann nun auch für Beschäftigte in der Pflege mittels Freitestung durch PoC Test nach dem siebten Tag erfolgen, wenn 48h keine Symptome vorliegen. Die PCR Pflicht wurde herausgenommen.
  2. Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen wurden aus dem § 6 Abs. 5 der LVO Pflege herausgenommen und unterliegen daher nicht mehr dem dort geregelten Betretungsverbot. Dies betrifft nur noch Besucher/Gäste.
Dreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung | tritt am 31. Januar 2022 in Kraft (PDF) Corona - Absonderungsverordnungnung | tritt am 29. Januar 2022 in Kraft (PDF)

Teilen

Share by: