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Neue Quarantäneregeln in Rheinland-Pfalz

Redaktion • Dez. 09, 2020
Ab heute müssen sich Personen in Rheinland-Pfalz, die mit dem Coronavirus infiziert sind sofort und ohne weitere Anordnung selbstständig in häusliche Quarantäne begeben. Das gilt auch für Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Ein Bescheid des Gesundheitsamtes, der eine Absonderung anordnet, ergeht nicht. Das hat der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Die Regelung soll mit Ablauf des 15. Januar 2021 außer Kraft treten.

Unter folgenden Link finden Sie weitere Informationen:

Die Pressemitteilung können Sie mit folgenden Link aufrufen:
https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/neue-regelungen-fuer-quarantaene/

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