⚖️✅ !! Neue Richtlinien für Betreuungsdienste

Redaktion • 9. Dezember 2025

Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten in der Pflege. Grundlage sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die der Medizinische Dienst Bund heute veröffentlicht hat.


Die Richtlinien beziehen sich auf ambulante Betreuungsdienste und damit auf Dienste, die keine Pflegeleistungen anbieten, sondern ausschließlich Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Zu den Betreuungsleistungen zählen beispielweise Hilfen bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag.


Im Mittelpunkt der Qualitätsprüfungen steht zukünftig die Frage, wie gut die versorgte Person bei der Bewältigung und Gestaltung ihres alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld unterstützt wird. Damit folgen die Richtlinien der Prüfphilosophie, die bereits für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege umgesetzt wurde.


Qualitätsbewertung anhand von Leitfragen


Geprüft werden zukünftig umfassende Qualitätsaspekte statt differenzierter Einzelkriterien. Die Qualitätsprüferinnen und -prüfer untersuchen die Versorgungsqualität in einer Stichprobe bei sechs Personen, die durch einen Betreuungsdienst unterstützt werden. Ein Qualitätsaspekt ist zum Beispiel, ob der Betreuungsdienst Risiken und Gefahren für die versorgte Person, etwa ein hohes Sturzrisiko, erkennt und darauf reagiert. Weitere Qualitätsaspekte sind unter anderem der Umgang mit Anzeichen für destabilisierende Versorgungssituationen sowie der Umgang mit An- und Zugehörigen der versorgten Person. Zu jedem Qualitätsaspekt erfasst das Prüfteam zunächst Informationen, wertet diese anhand von Leitfragen aus und gibt eine zusammenfassende Bewertung ab.


Beratungsorientierung im Fokus


Die Prüfungen basieren wie bisher auf einem beratungsorientierten Prüfansatz. Dieser sieht vor, dass die Prüferinnen und Prüfer den ambulanten Betreuungsdienst während der Prüfung zu möglichen Qualitätsverbesserungen beraten. Das Gespräch mit den Mitarbeitenden des ambulanten Betreuungsdienstes nimmt zukünftig einen höheren Stellenwert ein.

Um ambulante Betreuungsdienste für bestimmte Themen zu sensibilisieren, enthalten die aktualisierten Richtlinien auch Qualitätsaspekte, die nicht geprüft werden, sondern zu denen das Prüfteam den Betreuungsdienst berät. Dabei geht es um die Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten Betreuungsdienst und den An- und Zugehörigen sowie den Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung der versorgten Personen.


Hintergrund


Der Gesetzgeber hatte den Qualitätsausschuss Pflege beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren zu entwickeln. Für die stationäre Pflege gibt es bereits ein neues Qualitätssystem. Das vergleichbare Qualitätssystem für die ambulante Pflege wurde im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege von Wissenschaftlern der Hochschule Osnabrück sowie des Institutes für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld entwickelt und anschließend intensiv evaluiert. Die jetzt für die Qualitätsprüfung von ambulanten Betreuungsdiensten vorgelegten Richtlinien hat der Medizinische Dienst Bund auf dieser Basis erstellt und erlassen. Die Richtlinien wurden am 3. Dezember vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Qualitätsprüfungen führen der Medizinische Dienst und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung durch.


>> Quelle Medizinischer Dienst Bund | Pressemitteilung vom 05.12.2025 (Link)


>> Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1b – Ambulante Betreuungsdienste (QPR ambulante Pflege Teil 1b). Gültig ab 1. Juli 2026 (PDF)


Die QPR ambulante Pflege Teil 1b sind ab dem 1. Juli 2026 die Grundlage für die Prüfung der Qualität von ambulanten Betreuungsdiensten. Die Prüfung der Qualität von ambulanten Pflegediensten ist in einem gesonderten Teil 1a der QPR ambulant geregelt.


Bisherige Berichterstattung Pflegeinform


 ⚖️!! Richtlinien für Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht

 von Redaktion   •   29. August 2025

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Sie wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Richtlinien treten am 1. Juli 2026 in Kraft.

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