⚖️!! Richtlinien für Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht

Redaktion • 29. August 2025

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Sie wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Richtlinien treten am 1. Juli 2026 in Kraft


Die „Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste“ (QPR ambulante Pflege Teil 1a) sind die Grundlage für die Prüfung der Qualität der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Sie regeln zudem die Prüfung der Abrechnungen von ambulanten Pflegediensten mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die Prüfung der

Qualität von ambulanten Betreuungsdiensten wird in einem gesonderten Teil 1b der QPR ambulante Pflege geregelt werden.


Die neue Prüfsystematik für ambulante Pflegedienste folgt der Prüfphilosophie, die für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege bereits umgesetzt wurde und berücksichtigt die Besonderheiten der ambulanten Pflege



Pressemitteilung: Richtlinien für Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht

 

QPR Teil 1a Ambulante Pflegedienste: Qualitätsprüfungen - Rechtliche Grundlagen - ambulante Pflegedienste | Richtlinien/Publikationen | Medizinischer Dienst Bund

 

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