Paritätischer setzt sich für soziale Träger bei Verhandlungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz ein

8. Juni 2026

Der Paritätische Wohlfahrtsverband setzt sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für die Interessen sozialer Einrichtungen ein. Im Mittelpunkt stehen bessere Fördermöglichkeiten, mehr Planungssicherheit und die Anerkennung klimafreundlicher Investitionen als wirtschaftlich notwendige Ausgaben.


Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Der Paritätische Gesamtverband begleitet die Beratungen intensiv und wirbt gegenüber Politik und Ministerien für Verbesserungen zugunsten sozialer Einrichtungen.


Hintergrund ist, dass Pflegeeinrichtungen, Kitas, Beratungsstellen und andere soziale Träger in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in Klimaschutz, Energieeffizienz und Gebäudemodernisierung bewältigen müssen. Gleichzeitig bestehen vielfach Unsicherheiten bei der Refinanzierung dieser Maßnahmen.


Der Paritätische begrüßt zwar einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs, sieht jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf. Nach Auffassung des Verbandes werden die besonderen Rahmenbedingungen gemeinnütziger sozialer Träger bislang nicht ausreichend berücksichtigt.


Forderungen des Paritätischen


Der Verband setzt sich insbesondere für folgende Punkte ein:


  • Gleichstellung gemeinnütziger sozialer Träger mit kommunalen Einrichtungen bei Förderprogrammen,
  • ein eigenes Förderprogramm für soziale Infrastruktur,
  • bessere Refinanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz,
  • rechtliche Klarstellungen, dass Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar sind,
  • stärkere Berücksichtigung der besonderen Situation sozialer Einrichtungen bei der Umsetzung der Wärmewende.


Bedeutung für Pflegeeinrichtungen


Gerade Pflegeeinrichtungen stehen vor der Herausforderung, Gebäude energetisch zu modernisieren und gleichzeitig die Belastungen für Bewohnerinnen, Bewohner und Einrichtungen begrenzen zu müssen. Investitionen in Wärmepumpen, Gebäudedämmung, Photovoltaik oder Klimaanpassungsmaßnahmen sind häufig mit hohen Kosten verbunden.

Aus Sicht des Paritätischen darf die Transformation des Gebäudesektors nicht dazu führen, dass soziale Einrichtungen finanziell überfordert werden oder notwendige Investitionen an unklaren Refinanzierungsregelungen scheitern. Der Verband fordert deshalb verlässliche Förder- und Finanzierungsstrukturen sowie eine stärkere soziale Flankierung der Wärmewende.


Gesetzgebungsverfahren läuft weiter


Nach dem Kabinettsbeschluss im Mai 2026 wird das Gebäudemodernisierungsgesetz nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Der Paritätische kündigt an, die Interessen sozialer Träger auch im weiteren Verfahren aktiv einzubringen. Ziel ist es, die besonderen Anforderungen sozialer Einrichtungen bei Klimaschutz- und Modernisierungsmaßnahmen stärker zu berücksichtigt.


Quelle, Faktenblatt und weitere Stellungnahme: Paritätischer Gesamtverband – Einsatz für die Belange sozialer Träger bei den Verhandlungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). >

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