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Im Fokus

Pflegeassistenzgesetz - kurz erklärt

Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung




Das Pflegeassistenzgesetz schafft eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz – mit klaren Kompetenzen, angemessener Vergütung und neuen Perspektiven für Pflegeinteressierte. Hier bekommen Sie kompakt die Ziele, Inhalte, Reaktionen und den Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Überblick

Ziele des Gesetzgebers

Mit dem Pflegeassistenzgesetz sollen die bislang sehr unterschiedlichen Ausbildungen bundesweit vereinheitlicht und attraktiver gestaltet werden. Ziel ist es, den Berufseinstieg in die Pflege zu erleichtern und die Anerkennung zu verbessern.

  • Einheitliche Ausbildung in allen Bundesländern
  • Attraktiver, schneller Einstieg in die Pflege
  • Bessere Anerkennung auch ausländischer Abschlüsse

Wesentliche Inhalte

Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz dauert künftig regulär 18 Monate, ist vergütet und kann bei Vorerfahrung verkürzt werden. Sie ist auch ohne Schulabschluss zugänglich und bundesweit einheitlich geregelt.


Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung Stand 05.06.2025 (PDF) >>



  • Dauer: 18 Monate (Teilzeit bis 36 Monate)
  • Vergütung garantiert
  • Verkürzung bei Vorerfahrung möglich
  • Zugang auch ohne Schulabschluss

Bewertungen der Verbände

Die Reaktionen der Verbände zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung fallen überwiegend positiv aus – sie sehen in dem Entwurf aber auch erhebliche Probleme und fordern Nachbesserungen. Umstritten ist die Dauer der Ausbildung, kritisch wird die geplante Übernahme der komplexen Regelungen aus dem Pflegeberufegesetz gesehen. So fordert der Paritätische die Begrenzung auf maximal 2 Praxiseinsatzfelder.


Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG) 08.08.2025 >>


Stellungnahme des DBfK vom 04.07.2025 >>


  • DBfK: begrüßt bundeseinheitliche Regelung, fordert weitere Professionalisierung
  • Paritätischer: unterstützt bundeseinheitliche Ausbildung, warnt vor Übernahme der Regelungen aus dem PflBG


Folgen für die Praxis

Die neue Ausbildung schafft ein durchlässiges System: Assistenzkräfte können flexibel eingesetzt und entlasten Fachkräfte durch gezielte Aufgabenverteilung. Der Beruf wird attraktiver, mobilitätssicherer und effizienter planbar.

  • Attraktivere Ausbildung, mehr Bewerber:innen
  • Entlastung der Pflegefachkräfte
  • Bessere Planbarkeit für Einrichtungen
  • Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Pflegefachkraft

Aktueller Stand

Das Kabinett hat den Entwurf bereits beschlossen (September 2024), im Bundestag fand die erste Debatte im Dezember 2024 statt, derzeit ist er in Ausschüssen in Beratung. Ziel ist ein Start für die Ausbildung ab 2026/2027

  • Kabinettsbeschluss: September 2024
  • Erste Lesung im Bundestag: Dezember 2024
  • Aktuell: Beratung in den Ausschüssen
  • Geplantes Inkrafttreten: ab 2026/27

PflegeInform - aktuellste Berichte

von Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo 7. August 2025
Das Bundeskabinett hat am 06. August 2025 das Pflegefachassistenzgesetz und das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehem. Pflegekompetenzgesetz) beschlossen. Damit werden zwei weitreichende Gesetze für die Pflege in das parlamentarische Verfahren gegeben.
von Redaktion 27. Juni 2025
Das Gesetzgebungsverfahren wurde wieder aufgenommen. Der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung liegt den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 07. Juli 2025 vor.
von Redaktion 24. September 2024
Die vorgesehen bundeseinheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung wird weitestgehend begrüßt. Kritik gibt es allerdings an der Ausbildungsdauer, der Finanzierung und der Struktur der praktischen Ausbildung.
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