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Im Fokus
Pflegeassistenzgesetz - kurz erklärt
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung
Das Pflegeassistenzgesetz schafft eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz – mit klaren Kompetenzen, angemessener Vergütung und neuen Perspektiven für Pflegeinteressierte. Hier bekommen Sie kompakt die Ziele, Inhalte, Reaktionen und den Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Überblick
Ziele des Gesetzgebers
Mit dem Pflegeassistenzgesetz sollen die bislang sehr unterschiedlichen Ausbildungen bundesweit vereinheitlicht und attraktiver gestaltet werden. Ziel ist es, den Berufseinstieg in die Pflege zu erleichtern und die Anerkennung zu verbessern.
- Einheitliche Ausbildung in allen Bundesländern
- Attraktiver, schneller Einstieg in die Pflege
- Bessere Anerkennung auch ausländischer Abschlüsse
Wesentliche Inhalte
Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz dauert künftig regulär 18 Monate, ist vergütet und kann bei Vorerfahrung verkürzt werden. Sie ist auch ohne Schulabschluss zugänglich und bundesweit einheitlich geregelt.
- Dauer: 18 Monate (Teilzeit bis 36 Monate)
- Vergütung garantiert
- Verkürzung bei Vorerfahrung möglich
- Zugang auch ohne Schulabschluss
Bewertungen der Verbände
Die Reaktionen der Verbände zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung fallen überwiegend positiv aus – sie sehen in dem Entwurf aber auch erhebliche Probleme und fordern Nachbesserungen. Umstritten ist die Dauer der Ausbildung, kritisch wird die geplante Übernahme der komplexen Regelungen aus dem Pflegeberufegesetz gesehen. So fordert der Paritätische die Begrenzung auf maximal 2 Praxiseinsatzfelder.
Stellungnahme des DBfK vom 04.07.2025 >>
- DBfK: begrüßt bundeseinheitliche Regelung, fordert weitere Professionalisierung
- Paritätischer: unterstützt bundeseinheitliche Ausbildung, warnt vor Übernahme der Regelungen aus dem PflBG
Folgen für die Praxis
Die neue Ausbildung schafft ein durchlässiges System: Assistenzkräfte können flexibel eingesetzt und entlasten Fachkräfte durch gezielte Aufgabenverteilung. Der Beruf wird attraktiver, mobilitätssicherer und effizienter planbar.
- Attraktivere Ausbildung, mehr Bewerber:innen
- Entlastung der Pflegefachkräfte
- Bessere Planbarkeit für Einrichtungen
- Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Pflegefachkraft
Aktueller Stand
Das Kabinett hat den Entwurf bereits beschlossen (September 2024), im Bundestag fand die erste Debatte im Dezember 2024 statt, derzeit ist er in Ausschüssen in Beratung. Ziel ist ein Start für die Ausbildung ab 2026/2027
- Kabinettsbeschluss: September 2024
- Erste Lesung im Bundestag: Dezember 2024
- Aktuell: Beratung in den Ausschüssen
- Geplantes Inkrafttreten: ab 2026/27
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